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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite E 22

UMSATZSTEUER

UMSATZSTEUER

Entnahme sonstiger Leistungen (§ 1 Abs. 1 Z 2 b UStG)

Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ausführt. Die Entnahme muß vom Unternehmer im Rahmen des Unternehmens erfolgen. Dies ist bei Überlassung eines Gärtners für private Gartenarbeiten bei einer Gärtnerei, nicht aber bei anderen Unternehmen der Fall. Die Verwendung einer Kanzleibedienerin für Putzarbeiten in der Privatwohnung fällt hingegen nicht darunter (Michael Scheiner in ÖStZ 1995, 263).

Durchlaufende Posten bei Rechtsanwalt (§ 4 Abs. 4 UStG 1972)

Wird in den Voranmeldungen von der Pauschalierung der durchlaufenden Posten nicht Gebrauch gemacht, sondern werden die tatsächlich refundierten durchlaufenden Kosten abgezogen, dann kann in der Jahreserklärung nicht auf die Pauschalierung von 10% übergegangen werden ().

Versicherungsvertreter (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG)

Die Umsätze von Versicherungsvertretern einschließlich der als berufstypische Tätigkeit anzusehenden Verwaltungsarbeiten (unselbständige Nebenleistungen) sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung entfällt nur dann, wenn ein Versicherungsvertreter ausschließlich verwaltende Tätigkeiten für ein Versicherungsunternehmen ausübt (...

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