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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 75

A. o. Einkünfte: Steuersatz

Der ermäßigte Einkommensteuersatz füraußerordentliche Einkünftesteht nicht zu, wenn der Gesamtbetrag in zwei Kalenderjahren zufließt - (§ 37 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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