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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite A 438

Steuerliche Folgen bei in der Vergangenheit fehlerhaft durchgeführten Umgründungen (BMF-Erlaß)

(BMF) - Aufgrund von Anfragen seitens der Abgabenbehörden und der beratenden Berufe gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu den Rechtsfolgen fehlerhaft durchgeführter Umgründungen i. S. d. UmgrStG bekannt. Rechte und Pflichten können aus dieser Beurteilung nicht abgeleitet werden:

Das Umgründungssteuergesetz sieht an verschiedenen Stellen die Einhaltung z. T. außersteuerrechtlicher Formvorschriften vor, die zu den Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Artikeln gehören oder deren Nichtbeachtung zu Änderungen gegenüber dem geplanten Umgründungsvorgang führen. Folgen der Verletzung oder Nichtbeachtung der Voraussetzungen sind je nach betroffener Vorschrift

• entweder der Ausschluß der Umgründung vom Anwendungsbereich des UmgrStG mit der Folge der Anwendung der allgemeinen Vorschriften des EStG bzw. KStG 1988 und des UStG sowie des Wegfalles der Begünstigungen im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuern (etwa im Falle des Fehlens eines Betriebes i. S. d. § 7 Abs. 1 bei Umwandlungen, eines positiven Verkehrswertes i. S. d. §§ 12 Abs. 1, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 bei Einbringungen, Zusammenschlüssen oder Realteilungen, der Voraussetzung für den Verzicht auf die Gewährung von neuen Anteilen i. S. d. § 19 Abs. 2 Z 5 bei ...

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