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Verfahren: Wiederaufnahme
• DieWiederaufnahmedes Verfahrens kann nicht mit der Begründung verweigert werden, der Abgabepflichtige hätte Nachforschungen anstellen sollen, ob der handschriftliche Vermerk über den Zustelltag auf dem Rückscheinkuvert richtig ist - (§ 167 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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