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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 81

Gerichtsgebühren: Befreiung

DieGerichtsgebührenbefreiungfür die grundbücherliche Sicherstellung von Wohnbauförderungsdarlehen ist auch bei Finanzierung der Errichtung eines Einfamilienhauses anzuwenden - (§ 53 Abs. 4 Wohnbauförderungsgesetz 1984), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 VwGH-Erk. , 94/16/0119; , 94/16/0168)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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