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Baugemeinschaft: Vorsteuer?
• Eine Baugemeinschaft, die keinen Einfluß auf die Gestaltung des Gebäudes hat und kein Unternehmerrisiko trägt, kann keineVorsteuerbeanspruchen - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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