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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 081

Baugemeinschaft: Vorsteuer?

Eine Baugemeinschaft, die keinen Einfluß auf die Gestaltung des Gebäudes hat und kein Unternehmerrisiko trägt, kann keineVorsteuerbeanspruchen - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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