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SWK 7, 1. März 1995, Seite 026

Verein: wissenschaftliche Tätigkeit?

Die Finanzlandesdirektion hat sich im Verfahren, ob Zuwendungen an einenVereinals Betriebsausgaben abzugsfähig sind, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Verein eine wissenschaftliche Tätigkeit ausübt - (§ 4 Abs. 4 Z 5 lit. e EStG 1988 i. d. F. Steuerreformgesetz 1993)

Derselbe Verein, der im obigen Verfahren 94/13/0143 Beschwerdeführer war, hatte in den aufgrund eines Vorhaltes der FLD geänderten Statuten den Vereinszweck wie folgt definiert:

"Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Dr. Bruno Kreisky Archivs, d. h. Sammlung, Sichtung, Auswertung von Dokumenten aller Art (Protokolle, Briefe, Fotos, Filme, d. h. Bild- und Tonträger), die aus der Tätigkeit Dr. Bruno Kreiskys hervorgegangen sind oder die auf Dr. Bruno Kreisky als österreichischen Politiker und Staatsmann Bezug nehmen. Überdies soll die politische Bildung über die Geschichte der 1. und 2. Republik Österreichs exemplarisch am Beispiel der Aktivitäten Bruno Kreiskys erweitert werden."

Die FLD wies den Antrag auf Ausstellung eines Bescheides, daß Zuwendungen an den Verein abzugsfähige Betriebsausgaben seien, ab. Da die antragstellende Partei nicht substantiiert v...

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