Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1995, Seite 024

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Im Falle einer GmbH & Co. KG kann derGeschäftsführerder Komplementär-GmbH als zur Vertretung nach außen berufenes Organ bei Verletzung von Abgabenvorschriften bestraft werden - (§ 9 Abs. 1 Wr. Anzeigenabgabegesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...