Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Leistungserbringung beim Schriftsteller (BMF)
Abgrenzung für die Jahre 1994 und 1995
(BMF) - Nach dem Umsatzsteuergesetz 1994 sind die Umsätze der Schriftsteller nicht mehr steuerfrei, sondern steuerpflichtig, ausgenommen es kommt die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zur Anwendung. Sofern keine Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler vorliegen (diesbezüglich siehe die Ausführungen zu § 10 Abs. 2 Z 5 im ho. Erlaß vom , GZ 09 4501/4-IV/9/95), unterliegen die Umsätze dem Normalsteuersatz von 20%. Die Steuerpflicht besteht - unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts - für Umsätze des Schriftstellers, die ab dem ausgeführt werden (vgl. § 28 Abs. 1 und 2 UStG 1994).
Die Leistung des Schriftstellers besteht nicht in der einmaligen "Lieferung des Werkes" (Abgabe des Manuskripts), sondern darin, daß ein Werk einem anderen (dem Verlag) zur Nutzung, nämlich zur Vervielfältigung und Verbreitung, überlassen wird (vgl. ZI. 2466/57, und vom , ZI. 84/15/0186/0187). Die Leistung des Schriftstellers (oder seines Erben) wird somit nach Maßgabe der Vervielfältigung und Verbreitung (hiebei kann der Zeitpunkt des Verkaufs der Bücher, der Zeitschriften etc. herangezogen werden) erbracht.
Erfolgt somit die Vervielfältigung und Verbreitung eines Werk...