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SWK 7, 1. März 1995, Seite 215

Wieder Vorsteuerabzug für bestimmte Bank- und Versicherungsleistungen (Brieber, Zimmel)

MMag. Christoph Zimmel und Mag. Karl Brieber

Historischer Rückblick, gesetzliche Grundlagen und Vorgangsweise in der Praxis

VON MAG. KARL BRIEBER UND MMAG. CHRISTOPH ZIMMEL

Seit dem UStG 1972 sind Bank- und Versicherungsleistungen unecht von der Umsatzsteuer befreit. 1977 (Gaier, SWK-Heft 7/1977, Seite A II 28, im folgenden ) wurde nachgewiesen, daß nicht steuerbare Bankleistungen im Zusammenhang mit dem Ausland nicht unter das Vorsteuerabzugsverbot des § 12 Abs. 3 UStG 1972 fielen. Die sich aus der damaligen Rechtslage ergebenden weitreichenden Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für Kreditinstitute wurden durch die Umsatzsteuergesetz-Novelle BGBl. 645/1977 beseitigt, indem folgende Bestimmung eingefügt wurde (§ 12 Abs. 3 UStG 1972):

Vom Vorsteuerabzug sind ausgeschlossen:

"3. Die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden."

Umsatzsteuergesetz 1994 Durch das UStG 1994 wurde zwar die oben zitierte Regelung wörtlich übernommen, jedoch um folgende für Kreditinstitute und Versicherungen bedeutsame Ausnahmen ergänzt: § 12 Abs. 3 Z 3 lit. b und c UStG 1994 sieht für folgende Bank- und Versicherungsgeschäfte neue Vorsteuerabzu...

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