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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 24

Zustellempfänger

Der Umstand, daß derZustellempfängereines Bescheides wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen - (§ 13 Abs. 3 ZustellG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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