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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 23

Techniker: freiberufliche Tätigkeit

Ein Techniker, der eineplanende Tätigkeithinsichtlich Lüftungs-, Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen ausübt, ist als freiberuflich Tätiger zu behandeln - (§ 22 Z 1 lit. b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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