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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 24
Wiener Müllabfuhrabgabe
•Ein Anspruch auf Herabsetzung der WienerMüllabfuhrabgabebesteht, wenn die Einschränkung der Müllabfuhr, aus welchen Gründen immer, drei Monate übersteigt - (§ 19 Wr. Müllabfuhrgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 94/17/0130)