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SWK 7, 1. März 1995, Seite 207

Fruchtgenußablöse und § 31 EStG

Fruchtgenußablöse und § 31 EStG

(BMF) - Angefragter Sachverhalt: Vater hält an einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine bestimmte Beteiligung im Sinne des § 31 EStG. Vor mehr als fünf Jahren hat der Vater Anteile an dieser Gesellschaft im Ausmaß von je 10% auf seine beiden Kinder übertragen, und zwar unter Vorbehalt des Fruchtgenusses. Die Kinder sind mangels Verfügungsbeschränkungen auch wirtschaftliche Eigentümer dieser Anteile. Nunmehr sollen alle Anteile veräußert werden, und zwar ohne Fruchtgenußbelastung.

Einkommensteuerliche Beurteilung:

• Vater veräußert seine bestimmte Beteiligung: Anwendung des § 31 EStG.

• Kinder veräußern ihr 10%igen Beteiligungen ohne Fruchtgenußbelastung. Sie verwenden den Veräußerungserlös auch dazu, den Vater für die Aufgabe seiner Fruchtgenußrechte zu entschädigen:

- Bei den Kindern keine Anwendung des § 31 EStG.

- Beim Vater ist die Aufgabe seines Fruchtgenußrechtes - im Sinne der Judikatur (, , 86/14/0125) - nicht einkommensteuerbar.

Hat der Vater seine bestimmte Beteiligung und die Fruchtgenußrechte an den 10%igen Beteiligungen der Kinder auf eine Privatstiftung übertragen, ist die gleiche Beurteilung anzuwenden, wenn die Stiftung die Bete...

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