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Anzeigenabgabe: Säumniszuschlag
•Dem Chefredakteur einer Zeitschrift kann derSäumniszuschlagfür die Anzeigenabgabe vorgeschrieben werden, wenn im rechtskräftigen Bescheid über die Anzeigenabgabe der Chefredakteur als Bescheidadressat genannt wurde - (§ 165 NÖ AO), (Abweisung)
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