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Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Betriebsverlagerung
•Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Betriebsverlagerung (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG)
(BMF) - Der Betriebsbegriff des Einkommensteuerrechtes ist ein vom Vorliegen von Berufsberechtigungen unabhängiger, er richtet sich danach, ab wann eine die Kriterien für Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 erfüllende Aktivität vorliegt. Der Betriebsbegriff ist auch nicht mit einer Zuordnung zum Inland verknüpft, denn es kann ein ausländischer Betriebsinhaber (auch) im Inland tätig werden, was entweder bei Begründung einer Betriebsstätte oder bei Aktivitäten, die unter § 99 EStG 1988 fallen, steuerlich relevant wird, und es kann umgekehrt ein inländischer Betriebsinhaber (auch) im Ausland tätig werden, was entweder als Teil des Welteinkommens im Inland mitversteuert wird oder nach zwischenstaatlichem Steuerrecht der inländischen Besteuerung entzogen sein kann.
Wird ein ausländischer Betrieb in das Inland verlagert, sieht § 6 Z 6 EStG 1988 für den nunmehrigen inländischen Betrieb den Ansatz des Vermögens mit den Werten vor, die im Falle einer Lieferung oder sonstigen Leistung an einen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieb angesetzt worden wären. Liegt somit unzweifelhaft ein ausländischer Betrieb vor, so ist unabhängig davon, ob er aus inländischer Sic...