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SWK 7, 1. März 1995, Seite A 205

Verlustklausel i. Z. m. Beteiligungen an Personengesellschaften im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften

Verlustklausel i. Z. m. Beteiligungen an Personengesellschaften im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (§ 10 Abs. 8 EStG)

(BMF) - Entsteht oder erhöht sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge ein Verlust, so ist der Verlust insoweit weder ausgleichs- noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen (§ 10 Abs. 8 EStG 1988).

Die Verlustverrechnung im Sinne dieser Bestimmung ist auf den jeweiligen Betrieb bezogen und damit auch auf den Betrieb einer Personengesellschaft.

Ein nach Verlustverrechnung verbleibender Gewinnanteil aus der Personengesellschaft ist Bestandteil des steuerlichen Gewinnes der beteiligten Kapitalgesellschaft und hat insoweit bei dieser eine Auswirkung auf das Entstehen eines Wartetastenverlustes (Warteverlustes) bzw. auf die Verrechnung mit Wartetastenverlusten (Warteverlusten).

Demnach sind die in der Eingabe dargestellten Fälle wie folgt zu beurteilen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Fall 1 (in TS)
Kapitalgesellschaft macht 80 IFB geltend. Bei Personengesellschaft bestehen für Kapitalgesellschaft 50 Warteverluste.
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Lfd. Verlust
-30
Gewinnanteil
70
(ink...

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