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SWK 7, 1. März 1995, Seite 021

GrESt: Befreiung

Die Grunderwerbsteuerfreiheit für Arbeiterwohnstätten kann - unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen - nicht gewährt werden, wenn die Nutzfläche größer als 130 m2 ist - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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