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SWK 7, 1. März 1995, Seite 022

AgB: auswärtige Berufsausbildung

Ob sich die Ausbildungsmöglichkeit eines Studenten im Einzugsbereich des Wohnortes der Eltern befindet, ist individuell zu beurteilen — (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)

Der Beschwerdeführer, der mit seiner Familie in Kirchberg am Wagram wohnt, beantragte die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen für die Berufsausbildung seiner beiden in Wien am Juridikum studierenden Kinder als außergewöhnliche Belastung. Die Finanzbehörde lehnte mit der Begründung ab, daß den Kindern die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Ausbildungsort zugemutet werden könne. Aus dem Fahrplan ergebe sich, daß fast jede Stunde eine Zugverbindung mit einer Reisezeit von ca. 40 Minuten bis Wien-Heiligenstadt bestehe. Berücksichtige man den zwei Kilometer langen Weg von der Wohnung des Beschwerdeführers zum Bahnhof, der in 7 Minuten mit dem Fahrrad zurückgelegt werden könne, und die U-Bahn-Fahrt von Heiligenstadt bis zum Juridikum mit max. 15 Minuten, so sei der Studienort vom Wohnort in einer Stunde erreichbar. Der VwGH nahm dazu wie folgt Stellung:

„Der von der belangten Behörde zur Sachverhaltsermittlung herangezogene Fahrplan weist als ersten Zug einen solchen aus, der in Wien-Heiligenstadt um 8.04 Uhr ankommt. Der pünktliche B...

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