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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 25

Berufung: Aussetzung

DieAussetzungeiner Berufungsentscheidung kann verfügt werden, wenn wegen einer gleichen oder ähnlichen Rechtsfrage eine Berufung anhängig ist, deren Ausgang von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Berufung ist - (§ 122 Abs. 1 Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetz), (Abweisung)

(2 Erk. ; 94/17/0337)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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