Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Versendung von Formularen durch die Finanzverwaltung
Neuerliche unsinnige Vorgangsweise der Finanzverwaltung
VON MAG. THOMAS STEINKELLNER
Durch eine wohl neuerliche Nichtabstimmung des Finanzministeriums mit dem Kontaktkomitee der Wirtschaftstreuhänder, wie dies schon bei der Zustellung der Information bzw. Berechnung der 13. Umsatzsteuervorauszahlung für Quartals-UVAler geschehen ist, wurden seitens der Finanzverwaltung die Begleitzettel zur Übermittlung der Lohnzettel aller im Jahre 1994 beschäftigten Arbeitnehmer an jeden einzelnen Steuerpflichtigen zugestellt, und nicht an den vorhandenen Zustellbevollmächtigten. Welch unnötigen Mehraufwand für unsere Klienten dies verursachte, kann sich jeder wohl vorstellen, unzählige Telefonate und Gespräche mußten geführt werden, da ja auch die Textierung nicht für jedermann immer verständlich ist, und dies nur durch eine Unbedachtsamkeit beim Postversand.
Für uns Steuerpflichtige bzw. Wirtschaftstreuhänder, die täglich daran gewöhnt sind, jede Rationalisierungsmöglichkeit auszunützen, um im harten Wettbewerb der konkurrenzierenden Wirtschaft bestehen zu können, ist es daher schwer verständlich, warum es nicht möglich war, die Formulare an die richtige Adresse zu verschicken, die entsprech...