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SWK 7, 1. März 1995, Seite 024

Verfahren: Wiedereinsetzung

EineWiedereinsetzungin den vorigen Stand ist nicht zu bewilligen, wenn die Terminvormerkung einer Kanzleiangestellten übertragen worden ist und der Abgabepflichtige die Terminvormerkung nicht überwacht - (§ 240 Abs. 1 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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