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Verfahren: Wiedereinsetzung
•EineWiedereinsetzungin den vorigen Stand ist nicht zu bewilligen, wenn die Terminvormerkung einer Kanzleiangestellten übertragen worden ist und der Abgabepflichtige die Terminvormerkung nicht überwacht - (§ 240 Abs. 1 WAO), (Abweisung)
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