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SWK 12, 20. April 1994, Seite 054

Jubiläumsgelder: vorgezogene Auszahlung

•Die vorgezogene Auszahlung von

Jubiläumsgeldernist als Vorschuß zu behandeln und erst im Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches lohnsteuerpflichtig — (§ 3 Abs. 11 lit. a EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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