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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Die Abgabenbehörde kann einen von zwei Geschäftsführern einer GmbH nur dann zur
Haftungfür Abgabenschulden der GmbH heranziehen, wenn sie das Verschulden des Geschäftsführers in einem ordnungsmäßigen Verfahren festgestellt hat — (§ 80 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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