Mergers & Acquisitions
(L/E/S — Aus dem englischen Sprachraum kommend erlangte in der letzten Zeit ein spezielles Geschäftsfeld von Spezialbanken zunehmend an Bedeutung, das mit dem Begriff »Mergers & Acquisitions (M & A)« gekennzeichnet ist. Man versteht darunter kurz gefaßt sowohl die Fusion (merger) als auch die Übernahme (acquisition) von Unternehmen gegen Entgelt. Im weiteren Sinne sind darunter alle Aktivitäten anzusehen, die mit dem Übergang von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen sowie von Betrieben und Betriebsteilen im Zusammenhang stehen. Es handelt sich also um die Vermittlung und Organisation von Unternehmensbeteiligungen. Folgende typische Transaktionen stehen im Vordergrund:
SWK 12/1994, C 6