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SWK 12, 20. April 1994, Seite 049

Liebhaberei: Gärtnereiverpachtung

•Die Verpachtung einer Gärtnerei ist als

Liebhabereizu behandeln, wenn in absehbarer Zeit kein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist — (§ 2 EStG 1972)

Die Beschwerdeführer verpachteten nach Erreichen des Pensionsalters im Jahre 1976 die bisher selbst bewirtschaftete Gärtnerei an ihren Sohn gegen einen jährlichen Pachtzins von 12.000 S. Mit Einverständnis des Sohnes veräußerten die Beschwerdeführer das Grundstück schließlich um 35.000.000 S. Einen Teil des Erlöses verwendeten die Beschwerdeführer dafür, ein anderes Grundstück anzuschaffen und darauf in den Jahren 1982 und 1983 wiederum eine Gärtnerei samt Wohngebäude zu errichten. Auch dieser Betrieb wurde zur Gänze bzw. das Wohnhaus zur Hälfte dem Sohn pachtweise überlassen.

Für das Jahr 1982 erklärten die Beschwerdeführer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.455.892 S, wobei den Pachteinnahmen von 12.000 S Vorsteuern in Höhe von 1.319.385 S sowie Abschreibungen für Abnutzung von 138.507 S gegenübergestellt wurden.

Eine abgabenbehördliche Prüfung ergab, daß künftig allein die voraussichtlichen Abschreibungen jährlich über 400.000 S betragen würden, während aufgrund der mit dem Sohn bisher n...

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