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Arbeitseinkommen: Pfändung
•Für die Pfändung eines Arbeitseinkommens können keine
Pfändungsgebührenvorgeschrieben werden, wenn die Pfändung erfolglos bleibt, weil der Schuldner beim Drittschuldner in keinem Arbeitsverhältnis steht — (§ 26 Abs. 2 AbgEO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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