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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 53

Vorläufige Bescheiderlassung

•Die Ungewißheit, wie die Rechtsfrage der Zurechnung von der Berufungsbehörde und letztlich vom VwGH oder VfGH im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden würde, rechtfertigt eine bloß

vorläufige Bescheiderlassungnicht — (§ 200 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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