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Wohnungseigentümergemeinschaft als Garagenvermieter
Wohnungseigentümergemeinschaft
als Garagenvermieter
Eigene Tätigkeit der WEG, die abgesondert von den in § 10 Abs. 2 Z 6 UStG
aufgezählten Leistungen zu untersuchen ist
In SWK-Heft 19/1993, Seite A 353 ff., wurde die Meinung vertreten, eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) sei in jedem Fall als Unternehmer anzusehen, egal, welche Tätigkeit sie entfalte. Es sei daher eine Liebhabereibetrachtung nicht anzustellen und ein Abzug der in den Errichtungskosten enthaltenen Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 14 UStG in jedem Fall zulässig. Nach Ansicht des Autors ist diese Rechtsmeinung unzutreffend.
Gemäß § 1 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur ihren Mitgliedern gegenüber tätig wird.
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG gilt eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten läßt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, andererseits können die mi...