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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 53
Bankleiter: Jus-Studium
•Das
Jus-Studiumeines 46jährigen Bankleiters dient nicht seiner Fortbildung, sondern seiner Ausbildung; die Kosten sind keine Werbungskosten — (§ 16 EStG 1972), (Abweisung)
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