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Die Familienmahlzeit als Kriterium für das Berufsausbildungspauschale?
Die Familienmahlzeit als Kriterium für das
Berufsausbildungspauschale?
Anmerkungen zu einem aktuellen VwGH-Erkenntnis
VON DR. WOLFGANG BICHLER
Der Verwaltungsgerichtshof hat jüngst () erwogen, daß das Berufsausbildungspauschale (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) nur dann zusteht, wenn dem Abgabepflichtigen tatsächlich entsprechende Aufwendungen dem Grunde nach erwachsen sind. Dabei geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, daß dies schon dann zutrifft, wenn dem Kind durch den auswärtigen Schulbesuch eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten nicht möglich ist.
Zitat aus dem Erkenntnis
»Daß durch auswärtigen Schulbesuch, bei dem eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich ist, in der Regel Mehraufwendungen für die Verpflegung der Kinder entstehen, worauf der Beschwerdeführer in seiner Äußerung zur Gegenschrift zutreffend hingewiesen hat, liegt auf der Hand (zur Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwandes vgl. Wanke, Der ›Einzugsbereich des Wohnortes‹ i. S. d. § 34 Abs. 8 EStG 1988, FJ 1992, 7).
Das Gegenteil wäre daher im angefochtenen Bescheid aufgrund eines gesetzmäßigen Verfahrens begründet festzustellen gewesen, was nicht geschehen ist.«
Die Behörde hat also zu erheben, ob in der jeweiligen Fami...