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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 48

Aufhebungsbescheid: Begründung

•Die

Begründungeines Aufhebungsbescheides kann vom Abgabepflichtigen nicht angefochten werden — (§ 222 Stmk. LAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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