Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 1994, Seite E 26
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Einbringung (§ 12 UmgrStG)
Auch bei einer Einbringung ohne Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer vom zweifachen Einheitswert zu berechnen ().