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Forschungsförderungsbeitrag
•Ein vom Bautenministerium gewährter
Forschungsförderungsbeitragist nach Abzug der entstandenen Aufwendungen einkommensteuerpflichtig — (§ 3 Abs. 5 EStG 1972)
Die erzielten Einkünfte sind auch nicht als Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten steuerbegünstigt. (Abweisung)
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