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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite R 181

Lizenzeinkünfte: Besteuerung

Wenn die Finanzbehörde dieLizenzeinkünfteeines Steuerpflichtigen als gewerbesteuerpflichtig ansieht, weil ein enger Zusammenhang mit einer KG, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, besteht, dann kann die Gewerbesteuer für die Lizenzeinkünfte nur der KG vorgeschrieben werden — (§ 23 Abs. 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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