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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 752

Betriebsaufgabe und Wohnungseigentum

Betriebsaufgabe und Wohnungseigentum (§ 24 Abs. 6 EStG)

(BMF) — Die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 ist vorgesehen für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäudeteile, wenn das Gebäude bis zur Betriebsaufgabe der Hauptwohnsitz des Betriebsaufgebers gewesen ist.

Die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 ist steuersubjekt(personen)bezogen auszulegen und findet Anwendung auf

• Alleineigentum,

• Miteigentum (siehe BMF-Einzelerledigung , RdW 1993, 95),

• gemeinschaftliches Eigentum der Mitunternehmer (Abschnitt 79 Abs. 14 EStR 1984),

• Wohnungseigentum.

Im Anfragefall besteht ein Gebäude aus zwei Wohnungen, und zwar

• Geschäftslokal im Erdgeschoß im alleinigen Wohnungseigentum des Betriebsinhabers und

• eheliche Wohnung im Obergeschoß im alleinigen Wohnungseigentum der Ehegattin des Betriebsinhabers.

Eine Eigentumswohnung ist ertragsteuerlich ein selbständiges Wirtschaftsgut, das einem Grundstück gleichgehalten wird. Ist Wohnungseigentum an selbständigen Wohnungen oder selbständigen Räumlichkeiten jeweils wie Eigentum an einem Gebäude anzusehen, kommt die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn dieselbe Eigentumswohnung teilweise im ...

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