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GrESt: Befreiung
• Bei der Beurteilung, ob die für die Grunderwerbsteuerbefreiung fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten wird, ist auch eine im Kellergeschoß befindliche Waschküche mit WC und Duschkabine einzubeziehen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0131)