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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 182

GrESt: Befreiung

Bei der Beurteilung, ob die für die Grunderwerbsteuerbefreiung fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten wird, ist auch eine im Kellergeschoß befindliche Waschküche mit WC und Duschkabine einzubeziehen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

(, 0131)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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