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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 751

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Fortbildung

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Fortbildung (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)

(BMF) — Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stellen Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten dar, die in pauschalierter Form durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten werden.

Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Wie aus dem Gesetzeswortlaut unzweifelhaft hervorgeht, umfaßt die Pauschalierung somit sämtliche — somit auch mehrfach täglich anfallende — Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine teilweise Berücksichtigung derartiger Aufwendungen in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten findet daher im Gesetz keine Deckung.

Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen deshalb erwachsen, weil er seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können, sind als Fortbildungskosten steuerlich abzugsfähig. Als Werbungskosten kommen neben unmittelbaren Kosten der Fortbildungsmaßnahmen (z. ...

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