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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 052

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

Einrede der Verjährung (§ 250 BAO)

Wird in einer Berufung gegen einen neuen Sachbescheid Verjährung angeführt, dann erstreckt sich die Einrede der Verjährung nicht auch gegen den Wiederaufnahmebescheid (LS 79 in FJ 1994, 230).

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