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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite A 754

Nachträgliche Verluste aus uneinbringlich gewordenen Abschichtungsansprüchen

Nachträgliche Verluste aus uneinbringlich gewordenen Abschichtungsansprüchen (§ 32 Z 2 EStG 1988)

(BMF) — Ende 1986 haben die Hotel Norica GmbH & Co. KG Maria Alm und die Kur- und Sporthotel Norica GmbH & Co. KG Bad Hofgastein ihren Gewerbebetrieb aufgegeben und den Hotelbetrieb verpachtet. Diese Änderungen erfolgten nicht vertragswidrig und ohne Zustimmung der Anleger, sondern aufgrund von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, bei der die Anleger großteils treuhänderisch vertreten waren. Infolge der Betriebsaufgabe war in den beiden Hotel-KG der Aufgabegewinn zu ermitteln und auf die Gesellschafter aufzuteilen. Dabei wurde darauf Bedacht genommen, daß die Gesellschafter nicht mehr als Aufgabegewinn zu versteuern haben, als sie aufgrund der garantierten Auszahlung ihrer Abschichtungsansprüche erhalten sollten. Zur Frage, wie steuerlich vorzugehen ist, wenn bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes erfaßte Abschichtungsansprüche sich in der Folge als uneinbringlich erweisen, wird die Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Soweit die bei der Ermittlung...

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