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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite A 750

Grundstücksverkauf; Gewinnrealisierung

Grundstücksverkauf; Gewinnrealisierung (§ 5 EStG)

(BMF) — Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstückes ist grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Erwerber verwirklicht (Abschnitt 33 Abs. 2 EStR 1984). Vom Zeitpunkt des unbedingt und unwiderruflich abgeschlossenen Kaufvertrages bis zur tatsächlichen Übergabe liegt ein schwebendes Geschäft vor, das in der Bilanz grundsätzlich keinen Niederschlag findet.

Nach der älteren Rechtsprechung könnte die Gewinnrealisierung zu einem früheren Zeitpunkt nur dann eintreten, wenn der Käufer den Kaufpreis vor tatsächlicher Übergabe des Grundstückes ganz oder teilweise entrichtet und die Vertragsparteien mit keinem Risiko belastet sind.

Die Umstände für eine vorzeitige Gewinnrealisierung dürften im Anfragefall nicht gegeben sein. Die Anmerkung im Grundbuch, weiters die Wertsicherung des Kaufpreises und die zugunsten des Verkäufers von den Käufern beigebrachte Bankgarantie vermögen den Schwebezustand nicht vorzeitig zu beenden. Die Bankgarantie kann mit einer (Teil-)Erfüllung seitens der Käufer nicht gleichgesetzt werden. (

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