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Veräußerung eines Eigenheimes
• Veräußerung eines Eigenheimes (§ 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988)
(BMF) — Zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 30 Abs. 2 EStG 1988 ist in grundsätzlicher Hinsicht folgendes zu bemerken:
Der Begriff „Eigenheim“ ist, wie aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 Z 3 lit. b im Tatbestand der gegenständlichen Befreiungsbestimmung hervorgeht, im Sinne dieser Legaldefinition zu verstehen.
Die zu § 30 EStG 1988 in der Fassung vor dem Steuerreformgesetz 1993 ergangenen Spekulationsrichtlinien sehen in Pkt. 3.1. Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 vor, daß für die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung die Eigenschaft als Eigenheim während des gesamten Zeitraumes, währenddessen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Befreiung in zeitlicher Hinsicht erfüllt sein müssen, gewahrt bleiben muß.
Der Tatbestand der Z 1 des Abs. 2 des § 30 EStG 1988 hat durch das Steuerreformgesetz 1993 eine Änderung dadurch erfahren, daß die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Befreiung für den Fall des unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden bzw. von Todes wegen gesetzlich normiert wurden.
Auch im Geltungsbereich des EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1993 ist davon auszugehen, daß die erwä...