Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 052

UMSATZSTEUER

UMSATZSTEUER

Mehrfache Rechnungen (§ 11 Abs. 14 UStG)

Werden von einem Unternehmer über eine Leistung gegenüber einem Unternehmer mehrfach Rechnungen in Umlauf gebracht, dann schuldet er die Umsatzsteuer nicht kraft Rechnungslegung, zumal durch Stornierung der Rechnungen die Mehrfachverrechnung beseitigt worden ist (BFH , XI R 54/93, BStBl. II 1994, 718 und BB 1994, 2192).

Daten werden geladen...