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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 177

Anzeigenabgabe Linz

Die Gemeinde Linz kann eineAnzeigenabgabenur vorschreiben, wenn festgestellt worden ist, daß die erstmalige Verbreitung des Druckwerkes an einen größeren Personenkreis in Linz erfolgt ist — (§ 2 Abs. 3 OÖ AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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