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Anzeigenabgabe Linz
• Die Gemeinde Linz kann eineAnzeigenabgabenur vorschreiben, wenn festgestellt worden ist, daß die erstmalige Verbreitung des Druckwerkes an einen größeren Personenkreis in Linz erfolgt ist — (§ 2 Abs. 3 OÖ AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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