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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 751

Beschädigung des LehrerPKWs durch Schüler

Beschädigung des Lehrer-PKWs durch Schüler (§ 16 EStG)

(BMF) — Zu der aufgeworfenen Rechtsfrage, ob Ausgaben eines Lehrers zur Wiederherstellung seines außerhalb einer beruflichen Verwendung beschädigten Privatkraftzeuges deswegen Werbungskosten darstellen können, weil die Schadensverursachung durch einen ehemaligen Schüler — offenbar als Rache- bzw. Vergeltungsakt in bezug auf eine frühere Unterrichtstätigkeit — erfolgte, wird folgendes festgehalten:

Als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 sind Aufwendungen zu verstehen, die durch eine auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit veranlaßt sind. Vom Werbungskostenbegriff sind grundsätzlich auch Aufwendungen umfaßt, die einen Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen, wie etwa die Zerstörung oder der Diebstahl von Arbeitsmitteln, sowie deren Wertminderung durch Beschädigung, sofern die erwähnten Umstände bei der beruflichen Verwendung des Arbeitsmittels eintreten (ebenso ; , 89/13/0278).

Im Bereich außerbetrieblicher Einkünfte führen Aufwendungen oder Verluste in der Vermögenssphäre, von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen — etwa der Absetzung für Abnutzung — abgesehen, g...

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