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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 180

Berufung gegen USt-Vorauszahlungsbescheid

Über eine Berufung gegen einen Bescheid überUmsatzsteuervorauszahlungen,der nicht in Verbindung mit einem im § 260 Abs. 2 BAO genannten Bescheid steht, hat nicht der Berufungssenat, sondern die Finanzlandesdirektion monokratisch zu entscheiden — (§ 261 BAO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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