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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite R 180

Mietvertrag mit Ehegatten

Die Bedingungen einesMietvertragesmit der Ehegattin sind steuerlich anzuerkennen, soweit sie auch bei Verträgen mit Fremden üblich sind — (§ 167 BAO)

Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Bis Ende Juli 1987 war er in einem anderen Bundesland tätig. Die Ordination hatte er dort von 1977 an in Räumen, die er von seiner damaligen Ehefrau mündlich um 120.000 S jährlich auf unbestimmte Zeit gemietet hatte. Das Objekt stand im Wohnungseigentum der Ehefrau. Mit verlegte er seine Tätigkeit nach Kärnten. Im November desselben Jahres veräußerte die Ehefrau das Wohnungseigentumsobjekt. Vom Käufer wurde es nicht mehr als Ordination genutzt. Der Beschwerdeführer hatte nach dem Erwerb der Liegenschaft bereits im Jahre 1977 rund 1,786 Mio. S in die Ordination investiert — darunter auch Baumeisterarbeiten und Installationen — und in den Folgejahren bis zur Kündigung des Mietverhältnisses durch ihn weitere rund 200.000 S. Die Finanzbehörde rechnete zu den Einkünften des Beschwerdeführers noch 600.000 S als begünstigt zu versteuernden Veräußerungsgewinn.

„Welche vertraglichen Abreden bei vergleichbaren Geschäftsraummieten hinsichtlich des Ersatzes von Mieteraufwendungen zwischen Frem...

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