Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hat die Verfahrensvorschrift für die Automatisierung der Abgabenfestsetzung Verordnungscharakter?
In der Praxis gibt es immer wieder von der Erklärung abweichende Bescheide, für die weder eine Standard- noch eine Individualbegründung folgt. Die Ursache liegt in der Verfahrensvorschrift für die Automatisierung der Abgabenfestsetzung (VAA) des Bundesministeriums für Finanzen vom , GZ 66/2002/2-VI/6/92. In einer VfGH-Beschwerde (B 1628/94) wurde u. a. die Frage aufgeworfen, ob die VAA nicht eine (nicht ordnungsgemäß kundgemachte) Verordnung ist.
Die belangte Behörde hat im VfGH-Verfahren argumentiert, daß Bescheide auch händisch und damit abweichend von der Programmierung erstellt werden können. Dies sei nun an einem Beispiel untersucht.
I. Sachverhalt
1. Einkommensteuererklärung 1992
In der Einkommensteuererklärung 1992 eines Pensionisten war ausgewiesen (Ziffern geändert und gerundet):
2. Einkommensteuerbescheid 1992
In der Einkommensteuerveranlagung für 1992 wurde abweichend von der Steuererklärung der halbe Durchschnittseinkommensteuersatz nur für den Saldo lt. Tz. 370 (Lizenzeinkünfte abzüglich Verlust aus der Liegenschaftsvermietung), somit 300.000 S
berücksichtigt.
Der Bescheid enthielt weder einen Hinweis auf noch eine Begründung für die nicht erklärungsgemäße Vera...