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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 755

Vermittlung von gebrauchten Landmaschinen

(BMF) — Die nachstehenden Ausführungen erfolgen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt; der Vermittler wird im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig ( Zl. 89/15/0070).

Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Landmaschinen wird eine Vermittlungsleistung bei der Einhaltung nachfolgender Vorgangsweise unter Verwendung der von der Wirtschaftskammer Österreich aufgelegten Vordrucke angenommen werden können:

S. 756

1. Der Auftrag zum vermittlungsweisen Verkauf wird nach dem Vordruck „Übernahmevertrag zum vermittlungsweisen Verkauf“ (Formular: Landmaschine 1) erteilt.

2. Der Kaufvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber wird nach dem Muster „Kaufvertrag“ (Formular: Landmaschine 2) abgeschlossen.

3. Der Auftraggeber wird über den erzielten Kaufpreis nachweislich informiert. Die Mitteilung kan...

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