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Verwaltungsübertretung iZm Kommunalsteuer
BMF-010222/0114-IV/7/2017
Die BMF-Information enthält ua Ausführungen zu den in § 15 KommStG geregelten Verwaltungsübertretungen und weist darauf hin, dass ergänzend auch landesgesetzlich geregelte Strafbestimmungen zur Anwendung kommen können. Zudem finden sich Hinweise zur Erstattung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG, die gem § 254 Abs 1 FinStrG auch für Kommunalsteuer-Verwaltungsübertretungen und landesgesetzliches Abgabenstrafrecht anwendbar ist.